REGLEMENT ZUR VERGABE VON STIPENDIEN DES VPM e.V. LANDESGRUPPE SCHWEIZ / SÜDBADEN
1. Zweck
Zur Förderung der Ausbildung und Karriere von angehenden Papieringenieuren vergibt der VPM, Landesgruppe Schweiz/Südbaden (in der Folge Landesgruppe Schweiz benannt) Stipendien für ein Studium zum Bachelor / Masters Degree of Paper Engineering an der Hochschule München. Für die Vergabe eines Stipendiums gelten nachstehende Bestimmungen.
2. Geltungsbereich
Schweizer Staatsbürger oder Studenten mit Heimat- oder Wohnort im Einzugsbereich der Landesgruppe Schweiz können sich für ein Stipendium bewerben. Das geographische Vereinsgebiet ist wie folgt umschrieben:
- gesamte Schweiz
- Süddeutschland: Freiburg/ Donaueschingen/ Scheer/ Ravensburg/ Wangen/ Lindau
- Frankreich: das Gebiet Colmar – Mülhausen – Basel
3. Zweckbindung
Das Stipendium dient ausschliesslich zur Weiterbildung mit dem Ziel eines Abschlusses zum Bachelor- bzw Master Degree of Paper Engineering an der Hochschule München, Lothstrasse 34 in D- 80335 München und soll zur anteiligen Deckung von Ausbildungs- und Lebenskosten beitragen.
Ist eine zweckentsprechende Verwendung des Stipendiums aus irgendeinem Grund nicht möglich (z.B: Studienabbruch, o.ä.), ist die Landesgruppe Schweiz unverzüglich zu informieren. Das ausbezahlte Stipendium ist innert nützlicher Frist (5 Jahren) an den Verband zurück zu zahlen.
4. Bewerbung
Der Bewerbungszeitraum wird von der Landesgruppe Schweiz jedes Jahr festgelegt.
Die öffentliche Mitteilung erfolgt über die Internetseite www.123papier.ch als auch über den Fachbereich 05 der Hochschule München. Eine Bewerbung ist sowohl für den Beginn, als auch bei laufendem Studium, des Bachelor- bzw Masters Degree of Paper Engineering möglich.
Die Bewerbung muss schriftlich erfolgen und folgende Punkte enthalten:
- Bewerbungsschreiben mit Gesuch für ein Stipendium, incl. Ziel und Motivation
- Vollständiger, tabellarischer Lebenslauf
- Schul- und ggf. Ausbildungszeugnisse
- Referenzschreiben eines Professors, Lehrers, Ausbilders, Arbeitgeber, etc.
- Wohnsitznachweis
- Arbeitsstättennachweis
Der Bewerber informiert die Landesgruppe Schweiz, falls er sich gleichzeitig um ein zusätzliches Stipendium für obenbenannter Weiterbildung bewirbt, oder ein solches schon erhält bzw erhalten hat.
5. Vergabe
In der Regel vergibt die Landesgruppe Schweiz mindestens 1 Stipendium pro Jahr. Die Entscheidung zur Vergabe trifft der Vorstand der Landesgruppe Schweiz, diese ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
Sollte die Anzahl Bewerbungen das vorhandenen Stipendiengeld übersteigen, entscheidet der Notendurch-schnitt des für das Studium relevanten Schulabschlusses, respektive der Notendurchschnitt zum Vergabezeitpunkt (Basis: aktuelle Notenübersicht der Hochschule München oder letztes, aussagefähiges Zeugnis).
Ab dem zweiten Förderjahr ist ein Notennachweis einzureichen.
Nach Bestätigung und Einreichen der Immatrikulation für das zu fördernde Studienjahr zahlt die Landesgruppe Schweiz den Betrag von 600 € pro Semester. Die maximale Förderdauer eines Studenten entspricht der Regelstudienzeit. Danach erlischt für die Landesgruppe Schweiz jegliche finanzielle Verpflichtung.
6. Verpflichtung der Stipendiaten
Der Stipendiatenempfänger verpflichtet sich, das Stipendium für den vereinbarten Zweck zu verwenden, hat aber ansonst weder finanzielle oder sonstige Verpflichtungen gegenüber der Landesgruppe Schweiz.
7. Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt zum ersten Mal zu Beginn des Wintersemesters 2009 in Kraft. Es bleibt gültig, solange die Landesgruppe Schweiz jährlich einen angemessenen Betrag zur Verfügung stellt.
8. Reglementsänderung
Die Landesgruppe Schweiz behält sich die Möglichkeit vor, das Reglement jederzeit der finanziellen oder sonstigen Lage anzupassen, bzw abzuändern.
Utzenstorf, VPM CH/ Südbaden, den 07.10.2009
Der Präsident: Andreas Päch
Die Geschäftsführerin: Susanne Oste
(In diesem Dokument wird der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist miteingeschlossen)