REGLEMENT  ZUR  VERGABE  VON  STIPENDIEN  DES  VPM  e.V. LANDESGRUPPE  SCHWEIZ / SÜDBADEN

1. Zweck                   

Zur Förderung der Ausbildung und Karriere von angehenden  Papieringenieuren  vergibt der VPM, Landesgruppe Schweiz/Südbaden (in der Folge Landesgruppe Schweiz benannt) Stipendien  für  ein Studium zum Bachelor / Masters Degree of Paper Engineering an der   Hochschule München. Für die Vergabe eines Stipendiums gelten  nachstehende  Bestimmungen.

2. Geltungsbereich

Schweizer Staatsbürger oder Studenten mit Heimat- oder Wohnort im Einzugsbereich der Landesgruppe Schweiz können sich für ein Stipendium bewerben. Das geographische Vereinsgebiet ist wie folgt umschrieben:       

  • gesamte Schweiz
  • Süddeutschland:       Freiburg/ Donaueschingen/ Scheer/ Ravensburg/ Wangen/ Lindau
  • Frankreich:                 das Gebiet Colmar – Mülhausen – Basel

3. Zweckbindung

Das Stipendium dient ausschliesslich zur Weiterbildung mit dem  Ziel  eines Abschlusses zum Bachelor- bzw Master Degree of Paper Engineering  an  der Hochschule München, Lothstrasse 34 in D- 80335 München und soll zur anteiligen Deckung von Ausbildungs- und Lebenskosten beitragen.  

Ist eine zweckentsprechende Verwendung des Stipendiums aus irgendeinem Grund nicht möglich (z.B: Studienabbruch, o.ä.), ist die Landesgruppe Schweiz unverzüglich zu informieren. Das ausbezahlte Stipendium ist innert nützlicher Frist (5  Jahren) an den Verband zurück zu zahlen.

4. Bewerbung

Der Bewerbungszeitraum wird von der Landesgruppe Schweiz jedes Jahr festgelegt.          

Die öffentliche Mitteilung erfolgt über die Internetseite www.123papier.ch als auch über den Fachbereich 05 der Hochschule  München. Eine Bewerbung ist sowohl für den Beginn, als auch bei   laufendem Studium, des Bachelor- bzw Masters Degree of Paper Engineering  möglich.

Die Bewerbung muss schriftlich erfolgen und folgende Punkte enthalten:       

  • Bewerbungsschreiben mit Gesuch für ein Stipendium, incl. Ziel und Motivation
  • Vollständiger, tabellarischer Lebenslauf
  • Schul- und ggf. Ausbildungszeugnisse
  • Referenzschreiben eines Professors, Lehrers, Ausbilders, Arbeitgeber, etc.
  • Wohnsitznachweis
  • Arbeitsstättennachweis

Der Bewerber informiert die Landesgruppe  Schweiz,  falls er sich gleichzeitig um ein zusätzliches Stipendium für obenbenannter Weiterbildung bewirbt, oder ein solches schon erhält bzw  erhalten  hat.

5. Vergabe

In der Regel vergibt die Landesgruppe Schweiz mindestens 1 Stipendium pro Jahr. Die  Entscheidung zur Vergabe trifft der Vorstand der Landesgruppe Schweiz, diese ist endgültig und kann nicht  angefochten werden.        

Sollte die Anzahl Bewerbungen das vorhandenen Stipendiengeld   übersteigen, entscheidet der Notendurch-schnitt des für das Studium relevanten Schulabschlusses, respektive der Notendurchschnitt zum Vergabezeitpunkt (Basis: aktuelle Notenübersicht der Hochschule  München oder letztes,  aussagefähiges Zeugnis).

Ab dem zweiten Förderjahr ist ein Notennachweis einzureichen.                   

Nach Bestätigung und Einreichen der Immatrikulation für das zu fördernde Studienjahr zahlt die Landesgruppe Schweiz den Betrag von 600 € pro Semester. Die maximale Förderdauer eines Studenten entspricht der Regelstudienzeit. Danach erlischt für die Landesgruppe Schweiz jegliche finanzielle Verpflichtung.

6. Verpflichtung der Stipendiaten

Der Stipendiatenempfänger verpflichtet sich, das Stipendium für  den  vereinbarten Zweck zu verwenden, hat aber ansonst weder finanzielle oder sonstige Verpflichtungen gegenüber der Landesgruppe  Schweiz.

7. Inkrafttreten

Dieses Reglement tritt zum ersten Mal zu Beginn des Wintersemesters 2009 in Kraft. Es bleibt gültig, solange die Landesgruppe Schweiz jährlich einen angemessenen Betrag zur Verfügung stellt.  

8. Reglementsänderung

Die Landesgruppe Schweiz behält sich die Möglichkeit vor, das Reglement jederzeit der finanziellen oder  sonstigen Lage anzupassen, bzw abzuändern.       

Utzenstorf, VPM CH/ Südbaden, den 07.10.2009

Der Präsident:  Andreas Päch

Die Geschäftsführerin: Susanne Oste

(In diesem Dokument wird der Einfachheit halber nur die männliche Form  verwendet, die weibliche Form ist miteingeschlossen)